Die Bewertung eines Unternehmens kann zu den unterschiedlichsten Anlässen erfolgen. Die Bewertung anlässlich einer Erbschaft oder Schenkung erfolgt dabei nach den Regeln des Bewertungsgesetzes.Um einiges anspruchsvoller ist die Wertfindung anlässlich der Veräußerung oder Teilveräußerung eines Unternehmens oder des Ausscheidens eines Gesellschafters. In diesen Fällen errechnet sich der Wert eines Unternehmens aus dem künftigen Nutzen, den das Unternehmen primär aufgrund seiner zum Bewertungszeitpunkt vorhandenen materiellen Substanz, seiner | Stellung am Markt, seiner Produktgestaltung und Innovationskraft, seiner inneren Organisation sowie seines disponierenden Managements in Zukunft erbringen kann. Unsere Wertermittlung basiert in diesen Fällen auf allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden. Sie erfolgt bei dem Ertragswertverfahren z. B. durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden finanziellen Überschüssen, die aus den für die Zukunft prognostizierten Erfolgen abgeleitet werden. |