Unternehmensberatung

Die Bewertung eines Unternehmens kann zu den un­terschiedlichsten Anlässen  erfolgen. Die Bewertung anlässlich einer Erbschaft oder Schenkung erfolgt  da­bei nach den Regeln des Bewertungsgesetzes.  

Um einiges anspruchsvoller ist die Wertfindung anlässlich der Veräu­ßerung oder Teilveräußerung eines Unternehmens oder des Aus­schei­dens eines Gesellschafters.      

In diesen Fällen errechnet sich der Wert eines Unternehmens aus dem künftigen  Nutzen, den das Unternehmen primär aufgrund seiner zum Bewertungszeitpunkt vorhandenen materiellen Substanz, seiner

Stellung am Markt, seiner Produktgestaltung und Innovationskraft, seiner inneren Organisation sowie seines disponierenden   Managements in Zukunft erbringen kann.

Unsere Wertermittlung basiert in diesen Fällen auf allgemein anerkannten  betriebswirtschaftlichen Methoden. Sie erfolgt bei dem Ertragswertverfahren  z. B. durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden  finanziellen Überschüssen, die aus den für die Zukunft prognostizierten  Erfolgen abgeleitet werden.