Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass für Schadenersatzklagen bei Online-Glücksspielen das Recht des Wohnsitzlandes des Spielers gilt (Rs. C-77/24). Das heißt, wenn ein Spieler Verluste durch illegales Glücksspiel erleidet, kann er die Anbieter oder deren Geschäftsführer nach den Gesetzen seines Wohnsitzlandes verklagen.
Im konkreten Fall ging es um einen Österreicher, der bei einem maltesischen Glücksspielanbieter gespielt hatte. Dieser Anbieter hatte zwar eine Lizenz in Malta, aber keine in Österreich. Der Spieler klagte vor einem österreichischen Gericht, um seine Verluste zurückzubekommen. Nach österreichischem Recht haften die Geschäftsführer persönlich, wenn illegales Glücksspiel angeboten wird. Die Geschäftsführer argumentierten, dass maltesisches Recht gelten sollte, weil der Anbieter dort registriert ist.
Der EuGH vertrat jedoch die Auffassung, dass der Schaden des Spielers in Österreich entstanden ist, weil dort sein Wohnsitz liegt. Daher ist österreichisches Recht anzuwenden. Nur wenn es eine engere Verbindung zu einem anderen Land gebe, könnte ein Gericht anders entscheiden.
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