Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob im Jahr 2018 gegenüber der Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer im Jahr 2005 verstorbenen Stiefmutter noch eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung für 2001 ergehen durfte (Az. 3 K 2297/20).
Die zeitlich bis zum Eintritt der Strafverfolgungsverjährung begrenzte Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung, die durch die seitens des Erben durch eine unterlassene Berichtigung der Steuererklärung des Erblassers begangene Steuerhinterziehung ausgelöst wird, könne durch Steuerfahndungsermittlungen, die erst nach Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist aufgenommen werden, aber noch innerhalb der nach § 171 Abs. 7 AO gehemmten Festsetzungsfrist erfolgen, nicht mehr nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO erweitert werden.
Auch unter Berücksichtigung der im Streitfall einschlägigen Ablaufhemmungen des § 171 AO war bereits vor Erlass des ersten Einkommensteueränderungsbescheides 2001 vom 08.11.2017 Festsetzungsverjährung eingetreten. Die strafrechtliche Verjährung sei auch nicht mit der Folge eines neuen Verjährungsbeginns und entsprechender Verlängerung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 7 AO unterbrochen worden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Startseite | Impressum | Datenschutz
____________________________________________________
Dipl.-Finanzwirt Bernhard Terhorst - Steuerberater © 2018
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.